Eine grosse Zahl von Gemeinden hatte in ihren alten Bauordnungen eine Vorschrift analog § 9 Abs. 2 lit. a fünfter Punkt ABauV, wobei viele Gemeinden, darunter auch die Gemeinde B. in § 38 Abs. 2, aufzähl- 2003 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 489