151 Attikageschoss. - Bei terrassierten Bauten berechnet sich die zulässige Attikagrundfläche nicht allein aufgrund der Geschossfläche der darunter liegenden (übergrossen) Terrassenstufe, sondern es ist die gesamte terrassierte Baute zu betrachten und nach optischen und funktionalen Kriterien zu urteilen. Entscheid des Baudepartements vom 29. Mai 2002 in Sachen R. AG gegen Gemeinderat B. Sachverhalt