2002 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 659 150 Stockwerkeigentum. - Die Baupolizeibehörde darf die Erteilung einer Baubewilligung nicht von der Zustimmung der Stockwerkeigentümerversammlung abhängig machen. Entscheid des Baudepartements vom 10. Mai 2002 in Sachen L. und Mitbet. gegen Gemeinderat R. Aus den Erwägungen