Der Beschwerdeführer R.S., geboren 1945, bewirtschaftet mit seiner Frau A. und dem 22-jährigen Sohn M., welcher die landwirtschaftliche Schule F. besucht hat und dereinst den Betrieb übernehmen möchte, ein landwirtschaftliches Gewerbe in W. Da die bestehenden Betriebsgebäude an eingeengter Lage in der Dorfkernzone mit verschiedenen Problemen hinsichtlich der Viehhaltung behaftet sind, die Jauchegrubenkapazität nicht ausreicht und Investitionen im Ökonomiebereich am bestehenden Ort dem Beschwerdeführer unzweckmässig erscheinen, möchte er in rund 200 m Entfernung auf Parzelle 472 in der Landwirtschaftszone einen 45,5 m langen und bis