Vergleicht man die Glasflächen der beiden Seiten insgesamt, ergibt sich für die Südwestseite ein Überhang von 2,37 m2. Indessen sind nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung nicht nur die Fenster für sich allein massgebend, sondern auch die Flächen der betreffenden Räume. b) Ausschliesslich auf die Nordwestseite orientiert ist der Essbereich mit einer Fläche von 21,7 m2. Der Bereich Wohnen weist eine grosse Sitzplatz- bzw. Balkontüre auf der Nordwestseite auf. Er wird aber auch durch ein Fenster auf der Südwestseite belichtet.