Dabei seien Fenster auf der Südwestseite im Hinblick auf die direkte Sonneneinstrahlung grundsätzlich bedeutsamer als solche auf der Nordwestseite. Schliesslich zählten Kinderzimmer genauso wie Wohn-/Esszimmer zu den für die Bestimmung der Hauptwohnseite massgebenden Räumen. 4. Angewendet auf den vorliegenden Fall ergibt sich was folgt: a) Unübersehbar ist, dass die Südwestseite die weitaus grössere Zahl von Fenstern bzw. Glastüren aufweist als die Nordwestseite. Vergleicht man die Glasflächen der beiden Seiten insgesamt, ergibt sich für die Südwestseite ein Überhang von 2,37