c bb). - Lehrpersonen, welche die Kinder dazu anhalten, im allgemeinen Schulunterricht täglich ein Gebet zu sprechen, verstossen gegen den Grundsatz der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Erw. 3 c cc). Entscheid des Regierungsrates vom 6. September 2000 in Sachen G.R. gegen Erziehungsrat. Aus den Erwägungen