Umgebung, mindestens aber Fr. 100.-- verlangt. Gleichzeitig wird aber ausdrücklich bestimmt: „Die Kosten für Profilkontrolle, Publikation sowie der baupolizeilichen Prüfung (einschliesslich Lärm-, Wärme- und Zivilschutz) und Baukontrollen nach Art. 18 Abs. 1 durch externe Fachleute sind von der Bauherrschaft zusätzlich zu tragen“. 574 Verwaltungsbehörden 2000