Grossteil der Baugesuche durch das Ingenieurbüro X. prüfen, da dieses „über mehr Zeit verfüge“. Eine Überweisung erfolge insbesondere dann, wenn es „Diskussionen gebe“ oder ein „besonders schwieriger“ Fall vorliege. Beim Ingenieurbüro handle es sich um einen „verlängerten Arm“ resp. „um einen Zweig der Gemeindeverwaltung“, ja um die eigentliche Bauverwaltung. bb) Baubewilligungsbehörde ist im Kanton Aargau der Gemeinderat. Die Gemeinden können dem Gemeinderat jedoch Hilfsorgane beigeben, die vor allem bei der Ermittlung und Prüfung der Bauvorhaben mitzuwirken haben.