134 Besitzstandsgarantie (§ 69 Abs. 1 BauG). - Führt der Umbau einer Liegenschaft, die unter Besitzstandschutz steht, zu einer neuen Rechtswidrigkeit, ist eine Bewilligung möglich, wenn aufs Ganze gesehen die Rechtswidrigkeit deutlich abnimmt. Entscheid des Baudepartements vom 30. März 2000 in Sachen N. Sachverhalt