Vorliegend führte die Rechtsabteilung mit dem Präsidenten der Schätzungskommission einen Meinungsaustausch durch. Der Präsident der Schätzungskommission kam unpräjudiziell zum Schluss, dass die Schätzungskommission zuständig sei. Nach einer vertieften rechtlichen Prüfung gelangt das Baudepartement in Übereinstimmung mit dieser Meinung zur Auffassung, dass das Baudepartement jedenfalls unter dem neuen Baugesetz nicht zuständig ist, eine Zustimmung gemäss § 75 BauG zu überprüfen.