Soweit ersichtlich, hat das Baudepartement diese Fragen erst einmal (allerdings unter dem alten Baugesetz), die Schätzungskommission bisher noch nie, entscheiden müssen. Das Baudepartement hielt sich im Entscheid Nr. 314 vom 27. November 1978 i.S. F. I. (publiziert in Mitteilungen des Baudepartements [MBD] Nr. 9, S. 81) für zuständig, das Veränderungsverbot zu überprüfen, weil es sich um ein vom Gemeinderat abgewiesenes Baugesuch handle, ohne jedoch die Fragen näher zu prüfen. Vorliegend führte die Rechtsabteilung mit dem Präsidenten der Schätzungskommission einen Meinungsaustausch durch.