ches rechtliches Schicksal haben, abhängig davon, ob sie bereits bestanden oder neu erstellt werden. Dafür spricht, dass - soweit ersichtlich - auch die Reglemente anderer Gemeinden diesbezüglich keine Bestimmungen enthalten. c) (...) d) Ob das Eigentum allein schon kraft der erlassenen Bestimmungen ändert, kann letztlich aber offen bleiben: Mit der angefochtenen Verfügung hat der Gemeinderat nun diesbezüglich für die Leitung zur Liegenschaft des Beschwerdeführers Klarheit geschaffen.