kommen. Nach dem damaligen Wasserreglement ging die Leitung ins Eigentum der Wasserversorgung über. Gegenwärtig sind an der Leitung in der Talraistrasse ausser der Liegenschaft Z. zwei weitere Gebäude angeschlossen. 3. Am 8. Januar 1971 erliess die Gemeinde O. ein neues Wasserreglement. Nach diesem galten Leitungen von der Art, wie sie hier zur Diskussion steht, als Privatleitungen (Art. 10 WR71). Das Reglement von 1971 ist inzwischen abgelöst worden durch dasjenige vom 28. Juni 1991, das am 8. August 1991 vom Baudepartement genehmigt wurde und damit in Kraft trat. Dieses sieht wiederum eine andere Lösung vor: