Über die hier interessierende Privatstrasse werden die Liegenschaften Z-strasse 50, 52, 54 sowie 56 erschlossen. Insgesamt werden durch die Privatstrasse 16 Wohneinheiten (2 Mehrfamilienhäuser mit 14 Wohnungen sowie zwei Einfamilienhäuser) und in geringem Ausmass Gewerbe erschlossen. Die Länge der Privatstrasse beträgt weniger als 80 m. Würde es sich bei der Privatstrasse also um eine öffentliche Erschliessungsstrasse handeln, dann würde für diese der Strassentyp Zufahrtsweg mit einer – bei beidseitiger Seitenfreiheit – geforderten Fahrbahnminimalbreite von 3.00 m genügen.