Gemäss der für öffentliche Erschliessungsstrassen einschlägigen VSS-Norm SN 640 045 ist die erforderliche Fahrbahnbreite abhängig von deren Erschliessungsumfang. Für die Erschliessung von bis zu 30 Wohneinheiten genügt dabei der Strassentyp Zufahrtsweg. Der Strassentyp Zufahrtsweg hat den Grundbegegnungsfall Personenwagen/Fahrrad bei stark reduzierter Geschwindigkeit zu gewährleisten. Die minimale Fahrbahnbreite eines Zufahrtswegs beträgt bei bestehender beidseitiger Seitenfreiheit 3.00 m. Ist die Seitenfreiheit auf einer Seite nicht gegeben, beträgt die erforderliche Fahrbahnbreite 3.20 m (vgl. zur Ermittlung der erforderlichen Fahrbahnbreite öffentlicher Strassen