Zufahrtsweg – Ein Bauvorhaben darf eine (mit einer Dienstbarkeit gesicherte) Wegrechtsfläche nicht derart verengen, dass das Nachbargebäude nicht mehr über eine genügende Zufahrt verfügt. – Ob der private Zufahrtsweg die erforderliche Minimalbreite einhält, beurteilt sich in analoger Anwendung der für öffentliche Erschliessungsstrassen anwendbaren VSS-Normen. Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 19. April 2018 (EBVU 18.14) Aus den Erwägungen 5.1