Dass für die Praxisänderung im Weitern auch das allgemeine gesetzgeberische und politische Umfeld von Bedeutung war, wonach Siedlungsgebiete einzugrenzen, das Baugebiet vom Nichtbaugebiet zu trennen und Kulturland möglichst zu erhalten seien und Bauten ausserhalb der Bauzone nur noch unter strengen Voraussetzungen bewilligt würden, ist ebenfalls nicht zu beanstanden. Tatsache ist, dass mit der RPG-Revision 2012 bezweckt wurde, zu grosse Bauzonen zu verkleinern und bestehende Baulandreserven besser zu nutzen, um der Zersiedelung Einhalt zu gebieten.