Mit dem Verweis auf diesen Entscheid sollte lediglich darauf hingewiesen werden, dass die Bewilligung von Wohnraum aufgrund einer gesamthaften Betrachtungsweise bzw. einer gesamtbetrieblichen Perspektive erfolge. Im erwähnten Entscheid des Regierungsrats wurde insbesondere festgehalten, dass die Überwachungsfunktion der betriebsleitenden Person im vollen Ausmass obliege, der stellvertretenden Person bzw. den im Betrieb nur noch mitarbeitenden Bewohnern des Altenteils jedoch nur noch beschränkt zukomme. Damit sei der Betrieb nicht auf die dau-