Welche Praxis die Abteilung für Baubewilligungen des BVU bisher genau verfolgte, wenn es um den Neubau von Wohnraum für Betriebsleiter-Stellvertreter ging, ist aufgrund der Akten nicht ganz klar. Anlass für die Anpassung der Praxis bildete aber offenbar der Entscheid des Regierungsrats vom 20. August 2014 (RRB Nr. 2014000900), hinzu kamen "allgemeine gesetzgeberische und politische Tendenzen". Das Urteil des Bundesgerichts vom 3. September 2014 (1C_647/2012) scheint dagegen nicht Grund der Praxisanpassung gewesen zu sein, wie die Abteilung für Baubewilligungen des BVU präzisierend festhält.