7 von 10 Hinzu kommt, dass die Beschwerdeführer ihr Bauprojekt von einem Architekturbüro ausarbeiten liessen, deren angestellte Architekten im Bauwesen über Sachkunde verfügen (Urteil des Bundesgerichts vom 29. Oktober 2015 [1C_205/2015], Erw. 5.5.; Urteil des Bundesgerichts vom 24. März 2015 [1C_23/2014, 1C_25/2014], Erw.