Zudem seien, wie im Anfragegesuch erwähnt, Unterlagen einzureichen, die Auskunft über das landwirtschaftliche Einkommen und die Arbeitsstunden gäben. Der Bedarf für einen Betriebsleiter- Stellvertreter müsse ausgewiesen sein (im Sinne einer 100%-Anstellung). Nachdem bei der Abteilung für Baubewilligungen des BVU die Sachbearbeiterin gewechselt hatte, erfolgte am 22. September 2014 – wiederum unter Bezugnahme zur Stellungnahme vom 2. Mai 2012 – eine erneute Nachfrage per E-Mail. Die neue Sachbearbeiterin antwortete mit E-Mail vom 29. September 2014 unter Hinweis auf die ausführliche Antwort vom 28. August 2014, dass sich keine weiteren Bemerkungen ihrerseits ergäben.