Über zwei Jahre später liessen die Beschwerdeführer der Abteilung für Baubewilligungen des BVU unter Hinweis auf die Stellungnahme vom 2. Mai 2012 ein Vorprojekt zukommen, mit dem Ersuchen um eine kurze Beurteilung (E-Mail vom 27. August 2014). Die Abteilung für Baubewilligungen des BVU antwortete mit E-Mail vom 28. August 2014, dass für den Betriebsleiter-Stellvertreter max. 2 180 m Bruttogeschossfläche zugestanden werden könnten. Diesbezüglich sehe das Projekt gut aus. Zudem seien, wie im Anfragegesuch erwähnt, Unterlagen einzureichen, die Auskunft über das landwirtschaftliche Einkommen und die Arbeitsstunden gäben.