Überdies wurde zu verschiedenen weiteren Punkten Stellung genommen. Am Schluss der Stellungnahme wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, "Bitte beachten Sie, dass die Stellungnahmen der Abteilung für Baubewilligungen im Rahmen von Voranfragen unverbindlich erfolgen und ein Entscheid vorbehalten bleiben muss", was wiederum eine vorgängige Publikation des Bauvorhabens voraussetze. Daraus wird deutlich, dass die Stellungnahme bzw. Rechtsauskunft nicht vorbehaltlos erteilt wurde.