Die Beschwerdeführer liessen bei der Gemeinde am 17. März 2012 eine Voranfrage einreichen für den Neubau von Betriebsleiter und Personalwohnungen. Die Abteilung für Baubewilligungen des BVU nahm zur Anfrage am 2. Mai 2012 Stellung und stellte dem damals noch etwas kleineren Be- 2 trieb eine Betriebsleiter-Stellvertreter-Wohnung im Umfang von 180 m als betriebsnotwendig und zonenkonform in Aussicht. Flächen für Personalwohnungen wurden dagegen als nicht bewilligungsfähig bezeichnet. Überdies wurde zu verschiedenen weiteren Punkten Stellung genommen.