6 von 10 2011]). Voranfragen werden ohne Einbezug der im Baubewilligungsverfahren einspracheberechtigten Personen beantwortet. Die entsprechenden Rechtsauskünfte können daher im Baubewilligungsverfahren keine bindende Wirkung haben, da in diesem Verfahren zur Wahrung der Interessen der einspracheberechtigten Personen möglich sein muss, dass unter Berücksichtigung ihrer Einwände ein von der Rechtsauskunft abweichender Entscheid ergeht.