5 von 10 Die Abteilung für Baubewilligungen des BVU führte weiter aus, ihre Stellungnahmen im Rahmen von Anfragegesuchen erfolgten unverbindlich und es solle keine Bindung bezüglich eines späteren Entscheids erfolgen. Darauf werde in jeder Stellungnahme zu Anfragegesuchen hingewiesen. Der Hinweis erfolge namentlich im Hinblick darauf, dass zwischen den Aussagen in einem Anfragegesuch und dem eigentlichen Baugesuch längere Zeit verstreichen könne und/oder die Praxis ändere. Die Stellungnahme zum Anfragegesuch liege vorliegend bald drei Jahre zurück.