Tätigkeiten bzw. zumindest ein Teil davon grundsätzlich durch eine Fachperson zu erfolgen haben. Die kantonale Fachstelle hält in ihrer Stellungnahme vom 1. Juli 2015 zwar fest, dass sich die Einsatzzeiten für den Gemüsebau und die Lagerbewirtschaftung mit jenen im Bereich der Tierhaltung überschneiden, weshalb die gleichzeitige Anwesenheit von mehreren qualifizierten Personen auf dem Hof "durchaus als gerechtfertigt erachtet werden darf".