Die kantonale Fachstelle (Landwirtschaft Aargau des Departements Finanzen und Ressourcen [DFR]) legte einleuchtend dar, dass im Zusammenhang mit dem Pflanzen der Kulturen, der Pflege und der Ernte inkl. deren Koordination zwar eine Fachperson erforderlich ist, die Arbeiten grundsätzlich jedoch durch eine ortsunabhängige Fachperson erledigt werden können. Die in der Beschwerde aufgeführten Arbeiten, welche – nach Angaben der Beschwerdeführer – ausserhalb der regulären Arbeitszeiten anfallen, betreffen denn auch einzig Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Lagerung: