Im genannten Fall ging es um ein Weingut und das Bundesgericht bejahte das Erfordernis der ständigen Anwesenheit. Da das Bauvorhaben jedoch überdimensioniert war, konnte eine Baubewilligung nicht bestätigt werden. Die Bedeutung, insbesondere die präjudiziellen Auswirkungen des genannten Bundesgerichtsentscheids sind noch nicht vollständig geklärt. MICHAEL RITTER etwa vertritt in seiner Besprechung (Die Zulässigkeit von Wohnraum in der Landwirtschaftszone – die neueste Entwicklung der Rechtsprechung, in: Jusletter vom 2. März 2015) die Auffassung, mit dem Entscheid seien die Anforderungen an die Entbehrlichkeit von Wohnraum in der Landwirtschaftszone (im Sinne von Art.