Die gleichzeitige Verrichtung vieler auf einem Hof anfallender Arbeiten könne eine ständige Anwesenheit von Personen erfordern, auch wenn dies für die einzelnen Tätigkeiten allein nicht zutreffe. Aus diesem Grund sei es nicht entscheidend, dass sich die einzelnen Arbeiten von einer Wohnzone aus verrichten liessen. Massgeblich sei vielmehr, ob für die Führung des Betriebs insgesamt eine ständige Präsenz erforderlich sei. Dabei seien nicht allein die technischen Möglichkeiten zur Automatisierung und Kontrolle der Arbeitsvorgänge ausschlaggebend, sondern ebenfalls die Erfordernisse einer zweckmässigen und kostengünstigen Betriebsorganisation (Erw. 6).