Nebst dem Nachweis der erforderlichen Arbeitskraftstunden (über 8'000) und einem landwirtschaftlichen Einkommen (über Fr. 160'000.00) sei neu zusätzlich die Wegdistanz bis zum nächstgelegenen Bereich verfügbarer Mietwohnungen abzuklären. Zudem müsse neu der Betrieb über überwachungs- bzw. betreuungsintensive Betriebszweige verfügen, welche die ständige Präsenz von zwei qualifizierten Fachpersonen im Sinne eines Betriebsleiters und eines Betriebsleiter-Stellvertreters auf dem Betrieb erforderten. Im konkreten Fall seien die Voraussetzungen bezüglich der Arbeitsstunden und des landwirtschaftlichen Einkommens erreicht.