Wohnbauten in der Landwirtschaftszone – Eine Betriebsleiter-Stellvertreter-Wohnung ist in der Landwirtschaftszone nicht zonenkonform, wenn sie für den Betrieb des landwirtschaftlichen Gewerbes entbehrlich ist (Erw. 2). – Eine unter Vorbehalt erfolgte Beantwortung einer (Vor-)Anfrage begründet keinen Vertrauensschutz (Erw. 3). – Zulässigkeit einer Praxisänderung, die sich auf ernsthafte sachliche Gründe stützt; bei einem bereits hängigen Baugesuch wird das Vertrauen in die Weiterführung der alten Praxis nicht geschützt (Erw. 3.3). Entscheid des Verwaltungsgericht III/48 vom 20. April 2016 (WBE.2015.235) Aus den Erwägungen