Im vorliegenden Fall hat die Terrasse auf dem Dach der Doppel-Garage auch die Funktion eines Hausbalkons. Sie bildet mit dem bisherigen Balkon eine einheitliche Fläche. Dabei spielt es keine Rolle, dass der bisherige Balkon nicht auskragend ist, sondern auf einem Geschossrücksprung beruht. Auch ohne die bisherige Balkonfläche hätte die bündig an das Haus angebaute Terrasse Balkonfunktion. Entscheidend ist, dass die Terrassenfläche einen direkten, praktisch stufenlosen Zugang zum Haus erhält und gegenüber dem gewachsenen Terrain wesentlich erhöht ist (sie weist im Süden die Höhe eines ersten Obergeschosses auf).