dd) (Es folgen Hinweise zu Ausführungen des Verwaltungsgerichts zum alten Baugesetz: Das Verwaltungsgericht hat vorab im Zusammenhang mit der Grenzabstandsproblematik von Kleinbauten festgehalten, schon ein gelegentlicher Aufenthalt mache einen Raum hinsichtlich der Einwirkungen wie Lärm, Einblickmöglichkeiten usw. zur Wohnfläche. Auch eine Terrasse, ein Hallenbad oder eine Pergola wirkten sich, und würden sie auch nur zu gewissen Tages- und Jahreszeiten benützt, für den Nachbarn wie ein Wohnraum aus.) (...)