Die damalige Einsprache vom 20. Februar 2002 verlangte sinngemäss zwei konkrete Auflagen betreffend Terrainabsicherung an der Grenze und Erhöhung des Aufstiegschutzes auf dem Garagendach (von 60 auf 90 cm). Die Nutzung des zweiten Garagendachs als Sitzplatz war erst an der Einspracheverhandlung Thema. Der Umfang der Einspracheanträge legt den Streitgegenstand fest, der später grundsätzlich nicht erweitert werden kann. Die Einsprache wurde in diesen Punkten gutgeheissen und die Bewilligung wurde mit den Auflagen 1c/d/e und h versehen (einen weiteren, hier nicht interessierenden und nebensächlichen Einsprachepunkt wies der Gemeinderat ab).