Nachdem die Baubewilligung rechtskräftig geworden war, stellten die Eheleute S. das Gesuch, dass ihnen zu bewilligen sei, auch die zweite Garage als Terrassenfläche zu nutzen. Der Gemeinderat wies das Gesuch ab. Dagegen erheben die Eheleute S. Beschwerde beim Baudepartement. Aus den Erwägungen 4. a) (...)