Wiedererwägung von Auflagen einer Baubewilligung; Flachdachnutzung einer Klei n- und Anbaute. Anspruch auf Wiedererwägung einer Baubewilligungsauflage; Öffnung des Rechtsmittelwegs, wenn der Gemeinderat trotz fehlendem Anspruch auf das Begehren eintritt (Erw. 4). - Flachdachnutzung einer Klein- und Anbaute: Wird das Flachdach einer Klein- und Anbaute wie ein Balkon genutzt, gelten in Bezug auf Breite (Fassadendrittel) und Abstand dieselben Vorschriften wie für Balkone (§ 2 ABauV) (Erw. 6/7a).