Gegebenenfalls kann insbesondere der Einsatz gewisser Maschinen zeitlich eingeschränkt oder der Teillastbetrieb untersagt werden. Der Ersatz/ Retrofit der Turbinen der Zentrale 1, welche aus den 50-er Jahren stammen und bereits überholt wurden, ist für 2035 vorgesehen. Nach den Ausführungen der Kraftwerkbetreiberin ist deren Lebensdauer noch nicht erreicht und wäre im Falle des Ersatzes zum heutigen Zeitpunkt ein Restbestandwert von ca. 4 Mio. Franken abzuschreiben. Weiter wäre von zusätzlichen Erneuerungskosten von 20 bis 30 Mio. Franken auszugehen.