9 von 10 Monate Oktober bis Dezember, in welchen der hauptsächliche Aalabstieg zu erwarten ist, der Einsatz der Turbinen der Zentrale 1 zusätzlich gedrosselt werden. Die Beschwerdegegnerin hat diesbezüglich Bereitschaft signalisiert und verhaltensorientierte Massnahmen begrüsst. Die Behörden haben ausserhalb des vorliegenden Verfahrens bzw. im Rahmen der Bewilligung des Turbinenregimes Gelegenheit, entsprechende Vorgaben zu machen. Gegebenenfalls kann insbesondere der Einsatz gewisser Maschinen zeitlich eingeschränkt oder der Teillastbetrieb untersagt werden.