Diese Modularität sei wirkungsvoll, da sich einerseits die Detailplanung von einer Begleit- oder Fachgruppe begleiten lasse und sich andererseits der Wissensstand insbesondere im Bereich der Abstiegsanlagen laufend verbessere. Parallel dazu bestehe für die Behörden zusätzlich die Möglichkeit, künftig im Rahmen der Sanierungen gemäss Gewässerschutzgesetzgebung Massnahmen anzuordnen. Gestützt auf den bestehenden Forschungsbedarf, den zitierten Ausführungen des Vertreters der kantonalen Umweltschutzfachstelle betreffend des Vorbehalts künftiger Massnahmen sowie aufgrund dessen, dass spätere Anordnungen an neue Erkenntnisse vorbehalten werden dürfen (vgl. vorne Erw.