Neben den Sicherheitsbedenken ist auch die Wirksamkeit eines entsprechenden Rechensystems nicht wissenschaftlich abgesichert. Sowohl die Zeugen als auch die Auskunftsperson bestätigten den diesbezüglichen Forschungsbedarf und die Notwendigkeit von Pilotprojekten (vgl. vorne Erw. 9.4 bzw. die darin wiedergegebenen Aussagen). Kommt hinzu, dass beim Kraftwerk A. die maximale Fliessgeschwindigkeit für Rechen überschritten wäre (vgl. Checkliste Best Practice des BAFU, S. 39). Wie bereits ausgeführt (vgl. vorne Erw. 5.2 und 8.6), kann die Beschwerdegegnerin nicht gewissermassen zu Versuchszwecken zum Einbau dieser Leiteinrichtung zum Fischabstieg verpflichtet werden.