7 von 10 Dr. Robert Kriewitz). Damit sind die Vorbehalte der Gesuchstellerin (Werkeigentümerin) hinsichtlich Hochwasserschutz und Produktionsverlusten nicht von der Hand zu weisen. Entsprechend den Angaben der Beschwerdegegnerin war die Installation eines grossen schrägen Horizontalrechens zwischen Mittelpfeiler und rechtem Ufer geprüft und anlässlich einer internen Besprechung verworfen worden.