Wie bereits ausgeführt, sind bis dato bei keinem grossen Flusskraftwerk der Schweiz Fischabstiegsmassnahmen umgesetzt worden und es bestehen diesbezüglich keinerlei Standards. Bezeichnenderweise argumentieren die Beschwerdeführer nicht unter Verweis auf Erfahrungen bei bestehenden Flusskraftwerken, sondern stützen sich auf Modelle, Berechnungen etc. (die Erfahrungen aus den USA lassen sich aufgrund des dortigen spezifischen Schutzziels [Lachs] nur beschränkt übertragen; vgl. vorne Erw. 7.2). Neben der Problematik des Produktionsverlustes liegt die Hauptschwierigkeit in der sicheren Reinigung von grossen Rechensystemen bzw. im Umgang mit dem Schwemmgut (vgl. vorne Erw.