Der projektierende Ingenieur äusserte in der Verhandlung Vorbehalte zur Hochwassersicherheit im Falle der Installation eines Feinrechens vor der Zentrale 1. Er verwies auf die Verklausungsgefahr von Louvers und Bar Racks. Einbauten in Sicherheitselemente des Hochwasserschutzes seien zu vermeiden, weshalb sich das Kraftwerk A. nicht als Pilotanlage für solche Abstiegsmassnahmen eigne. Seitens der Kraftwerkbetreiber wurde auf die aktuellen Strommarktpreise und darauf hingewiesen, dass der Einbau eines Grossrechens mit Kosten von insgesamt 4 Mio. Franken (einschliesslich Hochspannungsleitung) zu einer bedeutenden Verteuerung der Stromproduktion von 1,5 Rp./kWh führte.