Näher einzugehen ist indessen auf den gemäss UVB zu installierenden horizontalen Feinrechen vor der Zentrale 1. Im UVB wurde festgehalten, dass die Turbinen der Zentrale 1, deren Einsatz bis 2035 vorgesehen ist, aufgrund des hohen Verletzungsrisikos für grössere absteigende Fische mit einem wirksamen Schutz zu versehen sind (Feinrechen, Louver). Insbesondere Aale seien zu den Maschinen mit dem geringsten Verletzungsrisiko zu leiten. Für die Übergangsphase seien daher entsprechende Rechensysteme zu installieren. In der Folge wurde indessen auf diese Schutzmassnahme verzichtet. Im angefochtenen Entscheid wurde darauf nicht näher eingegangen.