Mit dem Ersatz/Retrofit der Turbinen der Zentrale 1 (d.h. im Jahre 2035) solle eine Fischabstiegseinrichtung nach dem dannzumal verfügbaren Stand der Technik mit oberflächen- und bodennahen Einstiegen angeboten werden, welche auch grossen Fischen wie beispielsweise der Barbe den Abstieg ermögliche. Weitere Massnahmen seien bis zum Vorliegen von gesicherten Erkenntnissen zu Fischabstiegsanlagen nicht sinnvoll. 8.3. Das BAFU hielt in seiner Stellungnahme vom 23. Mai 2013 in Bezug auf die Fischerei fest, es unterstütze die sehr ausführlichen Stellungnahmen der kantonalen Umweltschutzfachstellen voll; ergänzende Ausführungen zum Fischabstieg wurden keine gemacht. 8.4.