Soweit sich Massnahmen zum Fischschutz, mithin auch im Zusammenhang mit dem Fischabstieg, auf gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse abstützen und technisch machbar sind, sind diese notwendiger Bestandteil der Projektgenehmigung. Ebenso sind sie – gestützt auf den UVB – im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zu würdigen. Die Verpflichtung zur Realisierung der