Satz 1 USG). Bei Projekten, zu denen nach dem Anhang das Bundesamt für Umwelt (BAFU) anzuhören ist, nimmt dieses gestützt auf die Beurteilung der kantonalen Umweltschutzfachstelle summarisch zu Voruntersuchung, Pflichtenheft und Bericht Stellung (Art. 12 Abs. 3 UVPV). 3.2. Der vorliegenden Konzessionierung und Projektgenehmigung liegen insbesondere folgende umweltund gewässerschutzrechtliche Berichte zu Grunde: