Auch aufgrund der übrigen vorliegenden Unterlagen ist ein schutzwürdiges Interesse an der Durchführung des Rechtsmittelverfahrens nicht ersichtlich. 3. Beim Entscheid über Einsprachen gegen Strassenbauprojekte ist nach der Praxis des Verwaltungsgerichts im Sinne eines koordinierten Entscheids gleichzeitig auch über die Genehmigung des Projekts zu befinden. Als Leitverfahren bietet sich dabei das durch die Rechtsabteilung des Baudepartementes zu instruierende Einspracheverfahren an (vgl. AGVE 1995, S. 369 ff., AGVE 1978, S. 235 f.). Im folgenden sind daher die einzelnen Voraussetzungen für die Genehmigung zu prüfen. (...) Entscheid des Baudepartements vom 20.04.1998 in Sachen P.K. und Mitbeteiligte, S. 2 ff.